Recht auf Löschung
Jede in der EU lebende Person kann verlangen, dass personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden — sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Verantwortliche muss innerhalb von einem Monat antworten (verlängerbar um max. zwei Monate). Bei Verstoß: Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, ggf. Schadensersatz nach Art. 82.